Behörden, Archive, Kirchen, Vereine, Literatur, Fachverlage

Zuvor einige Ratschläge, wie Sie Auskünfte leichter erhalten und sich Zeit und Ärger ersparen können:
Bei Suchanfragen  sollte man alle bereits bekannten und relevanten Daten oder Informationen zur gesuchten Person mitteilen. Schriftlichen Anfragen an Archive, Behörden, Kirchengemeinden, Vereine und Einzelforscher sollte man Rückporto oder einen adressierten und frankierten Rückumschlag beifügen. Fassen Sie Ihre Anfragen höflich ab. Werden Sie nicht ungeduldig, wenn eine Antwort ausbleibt. Gegebenenfalls wiederholen Sie Ihre Anfrage und legen Sie eine Kopie Ihres ersten Schreibens bei, um dem Bearbeiter neue Sucharbeit zu ersparen.

Die Hauptquellen der Familienforschung sind staatliche und kirchliche Einrichtungen wie:

  • Einwohnermeldeämter
  • Standesämter
  • Pfarrämter
  • Gerichts- und Notariatsakten
  • Katasterämter

Weitere Quellen sind u. a.:

  • Bibliotheken und Archive von Universitäten, Gemeinden und Vereinen
  • Familienkundliche Vereine (im DAGV) und deren Archivbestände
  • Literatur (siehe auch Fachverlage)
  • Internet

Haben Sie die Auskünfte Ihrer Verwandten ausgewertet und zu Papier gebracht, beginnt die eigentliche Praxis der Familienforschung.


Die Standesämter und ihre Vorläufer

In Wikipedia wird dieses wie folgt erläutert:

”In früherer Zeit wurden Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle nur in den von den Pfarrämtern geführten Kirchenregistern verzeichnet. Sie wurden im Laufe der Zeit trotz ihres rein kirchlichen Charakters auch allgemein öffentlichen und staatlichen Zwecken dienstbar gemacht.

Zivile Standesämter wurden zwischen 1792 und 1808 von Napoléon Bonaparte im französisch besetzten Rheinland eingeführt. Nach Inkrafttreten des Reichsgesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 wurden zum 1. Januar 1876 einheitlich im damaligen Reichsgebiet Standesämter mit der besonderen Aufgabe der Führung von Personenstandsregistern (Geburt-, Heirats-, und Sterberegister) eingerichtet.

Aufgrund der in Deutschland restriktiv angewandten Datenschutzbestim- mungen werden Auskünfte und Urkundenauszüge aus den Personenstandsregistern nur an Personen gegeben, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Ein berechtigtes Interesse ist z.B. bei direkten Nachkommen, in einem Erbschaftsfall oder manchmal auch aufgrund von wissenschaftlichen Recherchen gegeben (Familienforschung zählt nicht dazu). Hierzu ist ein Nachweis zu erbringen (Abstammungsnachweis, Erbschein, o.ä.). Die Entscheidung liegt bei den jeweiligen Ämtern. Auch Kirchenbücher unterliegen dem Datenschutz. Hier sind die Schutzgrenzen jedoch großzügiger gesteckt.”
 

Was ist Datenschutz?

Auszug aus einer Veröffentlichung der DAGV (Deutsche Arbeitsgemeinschaft Genealogischer Verbände) - Quelle: Südwestdeutsche Blätter für Familien- und Wappenkunde, Dezember 1987:

"Die Datenschutzgesetzgebung hat nicht den Zweck, alle persönlichen Daten geheimzuhalten. Sie soll persönliche Daten, die in Dateien mittels Computer gespeichert werden und jederzeit abgerufen werden können, sichern. Es handelt sich dabei weder um Geburtsdaten, Heiratsdaten, Aufenthalt usw., sondern um Auskünfte über Kreditfähigkeit, Schulden o.ä.  Es gab eine Zahl einflußreicher Personen, die ein Interesse hatten, daß ihre Vergangenheit geheim gehalten wird. Da früher diese Angaben nur durch mühselige Forschungen und aus Registern gezogen werden konnten, die an sich bereits geheim zu halten waren, bestand keine besondere Gefahr der Einsichtnahme und Kenntnisnahme. Werden aber solche Daten in Dateien gespeichert, die auf Knopfdruck die Daten sofort freigeben, so bestand die Gefahr, daß jeder, der zufällig an eine solche Datei kam - und das konnte jeder Angestellte irgendeiner Einrichtung - sich eine solche Auskunft beschaffen. Dafür wurde das Datenschutzgesetz vorbereitet und schließlich verkündet.
Alles übrige, was heute verbreitet und unter Datenschutz gestellt sein soll, beweist nur, welche Verwirrung auf diesem Gebiet entstanden ist. Diese Verwirrung wird noch dadurch geschürt, daß Personen, die Auskünfte geben sollen, sich hinter dem Datenschutzgesetz verschanzen, um die Arbeit nicht zu tun. Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß alle Daten von Vorfahren für alle Nachfahren zugänglich sind und vom Datenschutz nicht erfaßt werden können, wenn Nachfahren entweder selbst diese Daten suchen oder durch beauftragte Personen erforschen lassen. Außerdem sind alle Daten, die aus öffentlichen Gründen gespeichert werden müssen und den Status einer Person festhalten, wie etwa Geburt, Eltern, Heirat, Scheidung, Wiederverheiratung und Tod, nicht geschützt. An diese Daten kann jeder herankommen, der ein rechtliches Interesse daran hat.
Ortssippenbücher sind Forschungsarbeiten, die einen soziologischen Rang haben. Sie sind keine Dateien. Einmal veröffentlichte Daten sind für immer veröffentlicht und können nicht einem neuerlichen Datenschutz unterstellt werden. Da Ortssippenbücher aufgrund alter Kirchenbücher, Einwohner- register oder Adreßbücher erstellt wurden, fallen alle diese Daten überhaupt nicht unter das Datenschutzgesetz.

Das Datenschutzgesetz beschränkt niemals eine familien- oder heimatgeschichtliche Forschung. Man sollte sich durch das Schlagwort "Datenschutz" nicht scheu machen lassen!"

 

 

Die Kirchenbücher

Die mit Abstand wichtigsten Quellen sind die Kirchenbücher der katholischen und evangelischen Kirche.
Die ersten Kirchenbücher gab es schon im 13./14. Jahrhundert in Frankreich, evangelische Kirchenbücher wurden im 16. Jahrhundert eingeführt, die Führung von Tauf- und Heiratsbüchern wurde für die katholischen Pfarreien ab 1563 (Trienter Konzil) Pflicht.
Durch diese Kirchenbücher sind Eintragungen über Geburten, Heiraten und Sterbefälle zumeist bis ins 17. Jahrhundert zurück vorhanden.

Allerdings ist der Umfang der Informationen von Jahr zu Jahr unterschiedlich. Werden z.B. bei den Heiratseinträgen in den Jahren bis ca. 1800 oft nur der Heiratstag, die Namen der Brautleute und die Trauzeugen genannt, so werden später auch noch das Alter oder der Geburtstag, der Geburtsort und die Namen der Eltern genannt.
Je weiter man also in der Zeit zurückschreitet, um so schwieriger wird es, Personen richtig zuzuordnen.

Eine weitere Schwierigkeit liegt natürlich in der Schrift, mit der die Pfarrer die verschiedenen Eintragungen in die Kirchenbücher machten. Hat man sich jedoch erst einmal in die Schrift eingelesen, sollte einem die Entzifferung nicht mehr schwerfallen.
Die Kirchenbücher, die nach ca. 1875 (Einführung der Standesämter) beginnen, befinden sich meistens noch im Pfarramt. Bei älteren Kirchenbüchern ist es zunächst ratsam, sich über den Bestand der Kirchenbücher im zuständigen Bistumsarchiv oder Pfarramt zu informieren. Sollten die alten Kirchenbücher der Pfarrei zum Bestand des Bistumsarchivs gehören, ist ein Besuch in diesem sicher von großem Nutzen. Oft kann man die Kirchenbücher als Originale, Reproduktionen, auf Mikrofiche oder Mikrofilm einsehen. Bei der Suche nach jüngeren Daten sollte man das zuständige Pfarramt anschreiben.
Oft wird man aber gebeten, bei einem Besuch selbst in den Kirchenbüchern nach den Daten zu suchen, was man auf jeden Fall in Anspruch nehmen sollte, da die jüngeren Kirchenbücher eine gute Ergänzung zu den Urkunden des Standesamtes bieten.

Forschungshilfen, Literatur, Bibliotheken, Vereine, Internet:

 

Bibliotheken
Größere Gemeinden, Städte, Kreise und Länder verfügen über Archive mit vielen heimat- und familiengeschichtlichen Aufzeichnungen. In den Landes- Haupt- und Universitätsstädten befinden sich in der Regel die Reihen “Deutsches Geschlechterbuch”, “Deutsches Familienarchiv”, die Orts- und Dorfsippenbücher und ähnliche Veröffentlichungen.


Vereine

Der Dachverband deutscher familienkundlicher und heraldischer Vereine ist die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Genealogischer Verbände (DAGV).  Angeschlossen sind über 60 genealogische Vereine.
http://wiki-de.genealogy.net/DAGV


Internet

Das Internet ist für viele Bereiche des täglichen Lebens zu einem nützlichen Helfer geworden. Aber Vorsicht! Das Internet ist kein Universalnachschlagewerk, sondern mit Fehlern, Irrtümern und Halbwahrheiten behaftet. Daher ist das Internet eher als Hilfsmittel zu verstehen. Wer also glaubt, “seine” Ahnen einfach mal so im Internet finden zu können, befindet sich leider auf dem Holzweg.

Betreiber von Internet-Seiten mit verlockenden Schlagworten oder  Überschriften wie “Ahnenforschung kostenlos”, ”Wappensuchdienst”, “Stammbaum kostenlos”, oder “Namenurkunden mit Wappen” sind fast immer unseriös.

Nützliche Internet-Seiten sind u.a.:
Die Seiten des Vereins Computergenealogie www.genealogienetz.de

Die Seiten der Mormonen www.familysearch.org

 

 

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 Quellen für erfolgreiche Ahnenforschung